
Öffentliche Planauflagen; Verkehrsberuhigung Buckstrasse Oberriet
Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 25 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 731.1; abgekürzt StrG) folgendes Strassenprojekt erlassen:
Verkehrsberuhigung Buckstrasse Oberriet (Verkehrsberuhigende Massnahmen 2x Pflanztopf)
Die Buckstrasse in Oberriet ist eine wichtige Verbindung zwischen dem Gebiet Buck und dem Quartier Oberacker. Aufgrund wiederholter Hinweise auf zu hohe Fahrgeschwindigkeiten und daraus resultierende Gefährdungen hat der Gemeinderat Massnahmen zur Verkehrsberuhigung geprüft. Als verhältnismässige Lösung werden Pflanztröge bei den Liegenschaften Nr. 1799 und 1835 platziert, um durch optische Verengung die Geschwindigkeit zu reduzieren. Zusätzlich wird eine weisse Fahrbahnmarkierung angebracht. Die Massnahme ist dauerhaft vorgesehen und Teil einer langfristigen Strategie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Das Strassenprojekt sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 29. September 2025 bis Mittwoch, 29. Oktober 2025, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Obergeschoss, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gegen das Strassenprojekt sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.