Öffentlichkeitstag – Ein Tag rund um Jagd und Natur
Am Samstag, 15. August 2026, luden die Naturschutzkommission und der Gemeinderat Oberriet zum Öffentlichkeitstag ein. Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer besuchten die Vorträge und durften viel Wissenswertes zum Thema Jagd und Natur erfahren. Der diesjährige Öffentlichkeitstag wurde von der Jagdgesellschaft Harderwald und Naturschutzkommission Oberriet organisiert und durchgeführt. Dieser fand beim Werkhof der Forst Oberes Rheintal statt. Verschiedene Infoposten boten interessante Neuigkeiten und Fakten rund um das Thema Jagd und Natur an. Unter anderem wurden die Teilnehmer durch Referenten über die Rehkitzrettung, Luchse und Wölfe sowie Revierarbeiten informiert. Im Anschluss wurden die Interessenten zu einem Imbiss eingeladen. Die Naturschutzkommssion und der Gemeinderat Oberriet bedanken
Allgemeines Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (200m)
Die Waldbrandgefahr auf dem gesamten Kantonsgebiet hat sich grundsätzlich entspannt. Lokal bestehen in diversen Gebieten (insbesondere in Teilen des oberen Rheintals) weiterhin eine grössere Waldbrandgefahr. Die vier Gemeinden bzw. Stadt des oberen Rheintals (Rüthi, Oberriet, Eichberg und Altstätten) haben sich in gegenseitiger Absprache mit den anderen Rheintaler Gemeinden und auf Empfehlung der zuständigen Förster entschieden, das allgemeine Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200m) beizubehalten. Das Verbot gilt per sofort und bis auf weiteres. Die Situation bezüglich Waldbrandgefahr im Rheintal unterscheidet sich je nach Lage, Waldbestand und Topografie entsprechend, was eine unterschiedliche Beurteilung im Rheintal erforderlich macht. Deshalb ist das Entfachen
Förderbeiträge 2026 für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Das st. gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit 2021 die Verteilung von Förderbeiträgen zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern. Im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt. Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen. Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchsformulars inklusive den notwendigen Beilagen, welche auf der Gemeinde-Homepage zum Download bereitstehen. Wofür werden die Gelder ausgerichtet? Die Beiträge werden für die familien- und