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  /  Aktuelles (Page 13)

Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Werkhofs Oberriet bleiben infolge Weihnachten und Neujahr wie folgt den ganzen Tag geschlossen: 24. bis 27. Dezember 2024 31. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025 In dringenden Fällen erreichen Sie die Pikettdienste unter folgenden Telefonnummern: Bestattungsamt: 071 761 03 03 (Herrsche Bestattungen GmbH) Wasserversorgung: 071 763 63 94 Werkhof: 071 763 63 93 ARA: 071 763 63 90 Stromversorgung (EVO): 071 763 75 40  Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Aufgrund der im Jahr 2019 revidierten Verordnung über die amtliche Vermessung (VermV, sGS 760.12) ist die Gemeinde verpflichtet, den bestehenden Nachführungsvertrag zu erneuern. Gemäss Art. 8 Abs. 1 lit. c VermV beauftragt die politische Gemeinde ein privates Geometerbüro mit der Ausführung der Nachführungsarbeiten der amtlichen Vermessung. Der Gemeinderat Oberriet hat auf der Grundlage von Art. 46 Abs. 2 VAV (SR 211.432.2) als Nachführungsgeometer für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung die FKL & Partner AG Grabs unter der Leitung von Andreas Morf gewählt. Als Stellvertreter wurde Matthias Kreis, Kreis AG Sargans, bestimmt. Gegen diese Wahl kann innert 14 Tagen seit der Publikation schriftlich

Die langjährige Mitarbeiterin Mirjam Rusch wird voraussichtlich im Februar 2025 ihren Mutterschaftsurlaub antreten. Als ihr Nachfolger und neuer Leiter Hochbauamt / Planverfahren wurde Patrick Kluser aus Rheineck ab 1. März 2025 gewählt. Patrick Kluser arbeitet zurzeit als Fachspezialist für Baugesuche beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen. Zuvor war er mehrere Jahre als Leiter Bauamt, Werkhof und Liegenschaften bei der Gemeinde Sennwald tätig und konnte dadurch wertvolle Führungserfahrung auf einer Verwaltung sammeln. Sein Fachwissen hat er stetig erweitert und zuletzt den Titel als Dipl. Rechtsfachmann HF erlangt. Somit eignet er sich bestens für die Stelle als Leiter Hochbauamt

Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Abbruch Vers. Nr. 588 und 589 und Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnungen Baugrundstück Nr. 2317, Hinterburgstrasse 30, 9462 Montlingen Bauherrschaft Schollamad GmbH, Haldenweg 1a, 9462 Montlingen Projektverfasser atm3 ag, Werdenstrasse 72, 9472 Grabs Einsprachefrist 10. Dezember 2024 bis 23. Dezember 2024 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

Bekanntmachung gemäss Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) Baugesuchsbeschreibung Anbau einer Doppelgarage Baugrundstück Nr. 4692, Türggenweg 3, 9463 Oberriet Bauherrschaft Gerschwiler Marc, Kanalstrasse 8, 9462 Montlingen Projektverfasser Gerschwiler Marc, Kanalstrasse 8, 9462 Montlingen Einsprachefrist 28. November 2024 bis 11. Dezember 2024 Einsprachen Gemäss Art. 153 des Planungs- und Baugesetz (PBG) sind Einsprachen mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (bitte erwähnen, ob es sich um eine öffentlich- oder privatrechtliche Einsprache handelt).

Um 8 Uhr morgens erwacht der Blattenberg zum Leben, als 49 Schülerinnen und Schüler mit ihren Fahrrädern angeradelt kommen. Für den Vormittag stand anstelle von Mathematik und Deutsch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern auf dem Programm. «Jeder Mensch sollte in seinem Leben einmal einen Baum gepflanzt haben», meint Rolf Stieger, während er den Schülerinnen und Schülern zeigt, wie man beim Pflanzen eines Baumes vorgeht. Im Anschluss wurden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen aufgeteilt und die Arbeit begann: es wurde gegraben, gepickelt und geschaufelt. Gemeinsam wurden die Bäume zu den Baumgruben getragen, eingepflanzt und mittels Holzpfählen und Latten ein

Egal ob Frühaufsteher, Nachteule oder Grenzgänger: Der öffentliche Verkehr in der Region wird jetzt noch attraktiver. Mit dem Fahrplanwechsel 2024 wird die Frequenz erhöht. Es gibt neue Linien, die ohne Umsteigen direkt ans Ziel führen. Pendeln über Grenzen hinweg wird jetzt noch einfacher für alle. Ab dem 15. Dezember 2024 fährt der Alpenrhein-Express neu von Chur nach St.Gallen und weiter nach Herisau. Zusammen mit dem Interregio Sargans-Zürich der SBB bietet er den lang ersehnten Halbstundentakt zwischen Sargans und St.Gallen. Zwischen Heerbrugg und Altstätten fährt während den Hauptverkehrszeiten neu alle 10 Minuten ein Bus. Pendler im Dreiländereck kommen dank neuer Verbindungen umsteigefrei