Ortsgemeinde Montlingen
Die Ortsgemeinde Montlingen ist eine der fünf Ortsgemeinden innerhalb der Politischen Gemeinde Oberriet. Sie ist wie die anderen Ortsgemeinden (Kriessern – Eichenwies – Oberriet – Holzrhode Kobelwald) auch, anlässlich der Hofteilung um 1793 entstanden. Mit ca. 1’200 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern hat die Ortsgemeinde Montlingen heute am meisten stimmberechtigte Personen innerhalb der Politischen Gemeinde Oberriet.
In den vergangenen Jahren mussten die Ortsgemeinden ihre Daseinsberechtigung immer wieder neu unter Beweis stellen. Bereits in den 1970er Jahren (im Vorfeld des Erlasses des Gemeindegesetzes von 1979) wurde der Ruf laut, die Ortsgemeinden abzuschaffen. Der damalige Bericht der durch die St. Galler Regierung beauftragten Studienkommission kam zum Schluss, dass über die Hälfte der Ortsgemeinden von grosser oder grösserer Bedeutung seien und jene, welche über Vermögen verfügen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten auch öffentliche Aufgaben übernehmen.
Regierung und Grosser Rat des Kantons St. Gallen liessen die Ortsgemeinden mit Erlass des Gemeindegesetzes bestehen. Hingegen untersagte dieses Gesetz die Ausrichtung des Bürgernutzens mittels Bargeld.
Im Hinblick auf die neue Kantonsverfassung, die im Jahre 2003 in Vollzug ging, hat sich die St. Galler Regierung dahingehend geäussert, dass die Existenz einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht mehr gerechtfertigt sei, wenn sie keine öffentlichen Aufgaben erfülle. Eine ausschliesslich auf die Erteilung des Bürgerrechts bezogene Tätigkeit der Ortsgemeinden soll deshalb für ihren weiteren Bestand nicht mehr genügen. Vielmehr sollen zusätzliche öffentliche Aufgaben im kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich die Existenz einer Ortsgemeinde legitimieren.
Damit dokumentierte die Regierung, dass sie mit diesen Parametern an der Institution Ortsgemeinde festhalten will. Mit dieser Haltung bekundete die St. Galler Regierung auch ein Ja zur Gemeindevielfalt im Kanton.
Artikel 93 in der Verfassung des Kantons St. Gallen (vom 10. Juni 2001) wiederspiegelt dies: «Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.»
Der Grundbesitz der Ortsgemeinde Montlingen beträgt ca. 104 ha Landwirtschaftsboden, 100 ha Wald, die beiden Alpen Schwamm und Kienberg (ca. 29 ha), ein Rebberg (ca. 1.4 ha) und ca. 7’000 m2 Bauland. Ebenso gehören die Mehrfamilienhäuser «Agersten», «Kindergarten», «Kreuz» und «Wattenau» sowie das Restaurant Kreuz und das Bergrestaurant Montlinger Schwamm der Montlinger Ortsbürgerschaft. Als bekannte Sehenswürdigkeiten befinden sich die Kristallhöhle Kobelwald (100%) und die Höhlenburg Wichenstein (ca. 50%) im Besitz der Ortsgemeinde.
Eine wichtige Aufgabe der Ortsgemeinde Montlingen ist die Abgabe von Bauparzellen zu günstigen Baurechtszinsen.
In den letzten Jahren hat die Ortsgemeinde weit über CHF 500’000.00 in die Infrastruktur des Dorfes (Mehrzweckhalle, Dorfplatz, Siedlung Genossenschaft Wattenau, Aufwertung Montlinger Bergli usw.) investiert. Ebenso dürfen Vereine und Institutionen aus der Dorfschaft Montlingen immer wieder auf die Unterstützung durch die Ortsgemeinde zählen.
Ortsgemeinde
Montlingen
Alpen
Schwamm und Kienberg
Hektar
Landwirtschaftsboden & Wald
Rebberg
Der Ortsgemeinde Montlingen
Ortsbürger
Der Ortsgemeinde Montlingen
Quadratmeter
Bauland
Aufgaben der Ortsgemeinde
Das Wappen

Das Wappen der Ortsgemeinde Montlingen wurde im Jahre 1959 durch den in Wil lebenden Grafiker und Kunstmaler Georg Riemensberger geschaffen. Anlass dazu bot der Wunsch des Turnvereins nach einer Vereinsfahne.
Auf Vorschlag des Fahnenpaten Dr. Josef Savary gestaltete der Künstler das Sujet des Banners so, dass dieses auch als neues Ortswappen dienen konnte.
Nachdem der Entwurf dem Historiker und Stiftsarchivar Dr. Paul Stärkle, ehemals Pfarrer von Montlingen, überaus gut gefiel, hatten die Verantwortlichen die Bestätigung, ein Wappen zu erhalten, das durch seine Klarheit zu beeindrucken vermochte. Auch der damalige Ortsverwaltungsrat konnte – nach anfänglicher Skepsis – dem Vorschlag von Dr. Josef Savary zustimmen.
Der Gestaltung des Wappens lagen verschiedene Überlegungen zugrunde:
1. Die Pfarrkirche von Montlingen war während Jahrhunderten bis in die Neuzeit kirchliches Zentrum des Reichshofes Kriessern. Es war deshalb naheliegend, als Sujet für das Wappen das Osterlamm, das Attribut des Hl Johannes des Täufers, des Kirchenpatrons der Pfarrkirche, zu wählen.
2. Der Ortsname Montlingen leitet sich vom lateinischen Begriff „monticulus“, übersetzt: „Berglein“, ab. Das ergab die Möglichkeit, den Anfangsbuchstaben „M“ zu verwenden. Dieser wurde in Form eines heraldischen Zweiberges zu einer doppelten Bergspitze streng stilisiert. Damit konnte gleichzeitig eine klare Abgrenzung zu anderen Wappen, welche ebenso das Johanneslamm verwenden, erwirkt werden.
3. Die Dorfschaft Montlingen gehört zur Politischen Gemeinde Oberriet, deren Wappen – analog des Wappens der Fürstabtei St. Gallen – in den Farben gelb und schwarz gestaltet ist. Als Zeichen der Zugehörigkeit zu Oberriet wurden deshalb für das Wappen der Ortsgemeinde die gleichen Farben verwendet.
So entstand ein Wappen, das alle Anforderungen und Gesetze der Heraldik erfüllt:
- einfacher Aufbau
- grossflächige Formen
- Verzicht auf Einzelheiten
- klare Farbenkombination
- leuchtende Farben
- ortsbezogenes Motiv