Die Ruine Wichenstein befindet sich zur Hälfte auf Grundbesitz der Ortsgemeinde Montlingen. Sie ist eine der wenigen Höhlenburgen der Schweiz und darum von nationaler Bedeutung.
Von der Höhlenburg in der Ostwand des Semelenberges ist nur eine vierstöckige rund 2.10 Meter dicke Schildmauer, welche die etwa 15 Meter tiefe Höhle talwärts abschliesst, erhalten geblieben.
Es kann sein, dass sich hier einst eine vorchristliche Kultstätte befand. Es ist auch möglich, dass die Höhle – lange bevor sie zur Burg ausgebaut wurde – als Zufluchtstätte diente.
Wichenstein steht in der Rheintaler Burgenlandschaft einzigartig da – handelt es sich doch um die einzige Höhlenburg weit und breit. Von kaum einer anderen Burg gibt es so wenig gesicherte Daten wie von Wichenstein. Auffallend sind die vielen Geheimnisse und Rätsel rund um diese Burg und kaum von einer anderen Rheintaler Burg sind so viele Sagen erhalten geblieben wie von der Ruine Wichenstein.
Das Geschlecht Wichenstein («Wichinstain») wird 1270 erstmals urkundlich erwähnt. Eine weitere Erwähnung findet mit dem Burkart von Wichenstein 1284 statt. Ob die Burg durch dieses Geschlecht tatsächlich errichtet wurde, ist unbekannt. In späteren Urkunden wird die Burg zusammen mit derjenigen von Blatten erwähnt, weshalb vermutet wird, dass es sich bei der Burg Wichenstein um ein Lehen des Klosters St. Gallen handelte, welches von den Herren von Ramschwag benutzt wurde.
Als die Abtei St. Gallen 1486 den Reichshof Kriessern mit der Burg Blatten kaufte, wurde Wichenstein bereits nur noch als Burgstock (Burgruine) bezeichnet.
Unheimlich muss es der Bevölkerung vorgekommen sein, dieser Ort in der Ostwand des Semelenberges. Dass es hier nicht mit rechten Dingen zu und her ging, stand während Jahrhunderten fest. Man mied diesen Ort, wo Gespenster ein und aus gingen, wo unerlöste Seelen hausten und wo ganz offensichtlich der Teufel das Sagen hatte.