
Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Knoten Bahnhofstrasse Industriestrasse, Oberriet/Eichenwies
Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 731.1; abgekürzt StrG) erlassen:
Teilstrassenplan Knoten Bahnhofstrasse Industriestrasse, Oberriet/Eichenwies
Neuklassierungen und Aufhebungen im Bereich der Bahnhofstrasse, Industriestrasse, Neufeldstrasse und Montlingerstrasse
Die Anpassung des Gemeindestrassenplans erfolgt im Zusammenhang mit dem Kantonsstrassenprojekt zur Neugestaltung im Bereich Kreisel Bahnhofstrasse/Industriestrasse sowie Kreuzung Neudorfstrasse/Montlingergstrasse in Oberriet/Eichenwies. Konkret soll das bestehende Kreiselprovisorium aufgehoben und durch einen normkonformen Kreisel ersetzt werden. Bei allen vier Kreiselarmen werden Mittelinseln als Querungshilfe erstellt. In der Kreuzung Neufeldstrasse/Montlingerstrasse wird eine Trottoirüberfahrt neu erstellt, womit die Hauptachse betont und die Geschwindigkeit reduziert werden soll. Die Auflage des kommunalen Teilstrassenplans erfolgt koordiniert mit dem kantonalen Strassenprojekt. Auf eine Aussteckung der Linienführung im Gelände wurde verzichtet.
Der Teilstrassenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 1. Oktober 2025, bis Donnerstag, 30. Oktober 2025, im Rathaus Oberriet, Ratskanzlei, 1. Obergeschoss, Büro Nr. 12, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen stehen zudem in digitaler Form zur Verfügung.
Gegen den Teilstrassenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.