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Anhörung und Mitwirkung / Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14

 

Gemäss Art. 17 Abs. 2bis Wasserbaugesetz (sGS 734.1, abgekürzt WBG) sorgt die politische Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung. Der Gemeinderat lädt daher die Bevölkerung ein, zum folgenden Wasserbauprojekt Stellung zu nehmen:

Sanierung Durchlass Schwammstrasse, Tüflöchligraben km 1.05 bis km 1.14

In diesem Sinne werden die Projekt- und Planunterlagen zur Sanierung des Durchlasses Schwammstrasse von Montag, 1. September 2025 bis Dienstag, 30. September 2025, der Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen können während dieser Zeit auf der Ratskanzlei sowie auf der Webseite der Gemeinde Oberriet eingesehen werden.

 

Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen an:

Politische Gemeinde Oberriet, Gemeinderat, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet

Stichwort: „Sanierung Durchlass Schwammstrasse“

 

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Ratskanzlei Oberriet gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt für die konstruktive Mitwirkung.