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Feststellung der Rechtsgültigkeit – Reglement über den Stipendienfonds

Feststellung der Rechtsgültigkeit

(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGs 151.1; abgekürzt GG))

 

Nachdem innert Referendumsfrist vom 28. April 2025 bis 27. Mai 2025 gegen das

 

Reglement über den Stipendienfonds

 

kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Ortsverwaltungsrates Montlingen Rechtsgültigkeit erlangt.

 

Das Reglement tritt per 28. Mai 2025 in Kraft.

 

Ortsgemeinde Montlingen