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Bürgerversammlung 2025; Rechtskraft

Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes lag das Protokoll der Bürgerversammlung vom 28. März 2025 vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, d.h. vom 11. April bis 24. April 2025 bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf.

 

Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen.

 

Die Beschlüsse der Bürgerversammlung sowie das Protokoll sind somit rechtskräftig.