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Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Staatsstrasse, Oberriet

Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 731.1; abgekürzt StrG) erlassen:

–     Teilstrassenplan Staatsstrasse, Oberriet
      Lärchenweg: Teil-Aufhebung Klassierung als Gemeindestrasse 2. Klasse

Die Anpassung des Gemeindestrassenplans erfolgt im Zusammenhang mit dem Kantonsstrassenprojekt im Bereich des Fussgängerstreifens 520 beim Oberstufenzentrum Oberriet. Konkret soll der westlichste Teil des Einlenkerbereichs beim Lärchenweg (Gemeindestrasse 2. Klasse Nr. S2.53) vom Kanton übernommen werden. Die Auflage des kommunalen Teilstrassenplans erfolgt koordiniert mit dem kantonalen Strassenprojekt.

Der Teilstrassenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 12. März 2025, bis Donnerstag, 10. April 2025, im Rathaus Oberriet, Ratskanzlei, 1. Obergeschoss, Büro Nr. 12, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Gegen den Teilstrassenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.